GRENZÜBERSCHREITENDE ABFALLVERBRINGUNGEN

Jedesmal wenn sekundäre metallhaltige Materialien grenzüberschreitend transportiert werden, müssen bestimmte Gesetze eingehalten werden. Für die meisten Länder gilt die Basel-Konvention. Die EU hat die Konvention gemäß Verordnung (EWG) Nr. 259/93 durchgeführt. Diese Verordnung regelt die Überwachung, Verbringung und Verwertung von Abfällen auf umweltverträgliche Weise.

Wenn es zum Entscheiden kommt, wo das Abfall hingebracht werden soll, sind vorerst folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist das Material zu klassifizieren?
  2. Ist das Material gefährlich?
  3. Ist es möglich, das Material in das Land des Entsorgungsfachbetriebs zu verbringen?

Nachdem das Material klassifiziert ist und das Bestimmungsland ist Mitgliedstaat der Basel-Konvention, können die notwendigen Genehmigungen beantragt werden. Nicht nur Versand- und Bestimmungsland müssen die Verbringung genehmigen, sondern auch alle eventuellen Durchfuhrländer.