GRENZÜBERSCHREITENDE ABFALLVERBRINGUNGEN
Jedesmal wenn sekundäre metallhaltige Materialien grenzüberschreitend transportiert werden, müssen bestimmte Gesetze eingehalten werden. Für die meisten Länder gilt die Basel-Konvention. Die EU hat die Konvention gemäß Verordnung (EWG) Nr. 259/93 durchgeführt. Diese Verordnung regelt die Überwachung, Verbringung und Verwertung von Abfällen auf umweltverträgliche Weise.
Wenn es zum Entscheiden kommt, wo das Abfall hingebracht werden soll, sind vorerst folgende Fragen zu beantworten:
Nachdem das Material klassifiziert ist und das Bestimmungsland ist Mitgliedstaat der Basel-Konvention, können die notwendigen Genehmigungen beantragt werden. Nicht nur Versand- und Bestimmungsland müssen die Verbringung genehmigen, sondern auch alle eventuellen Durchfuhrländer.